Testpflicht für Ferienkinder bleibt bestehen

24. 01. 2022

Liebe Eltern,

wenn Ihr Kind in den Ferien den Hort besucht, bleibt die Testpflicht und der Nachweis durch Sie, als Eltern, weiter bestehen.

der Nachweis ist jeweils Mo- Mi- Fr. im Hort vorzulegen.

Dieses bildet die Voraussetzung zur Betreuung.

 

 

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